Richtiges
Verhalten bei Gasgeruch
!!!
Keine wertvolle Zeit vergeuden - Notruf 112 verständigen
!!!
Bei
Gas muß man unterscheiden zwischen Erdgas und Flüssiggas
Erdgas
Informationen
und Verhaltensmaßnahmen
bei Gasaustritt
Immer mehr Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile
zu schätzen. Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu
beachten. Einige Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite. Haben Sie
weitere Fragen, rufen Sie bitte Ihr Gasversorgungsunternehmen an.
Was ist eigentlich - Erdgas?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird
jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen
Warngeruch verleiht - ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden
schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen - lange
bevor die untere Zündgrenze erreicht wird. Erdgas ist leichter als
Luft und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer
Kohlenwasserstoffe. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-%
im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640° C.
Wie wird Erdgas transportiert?
Fernleitungen bringen das Erdgas in unser Versorgungsgebiet. Sie
werden aus Stahlrohren gebaut und mit Hochdruck bis 80 bar betrieben. Erdgas
in diesen Leitungen kann geruchlos sein. Über Druckregelanlagen fließt
das Erdgas in erdverlegten Leitungen zu den Verbrauchern. Versorgungsleitungen
bestehen aus Stahl-, Guss- oder Kunststoffrohren und werden mit unterschiedlichen
Drücken betrieben:
- Hochdruckleitungen bis etwa 80 bar
- Mitteldruckleitungen zwischen 100 mbar und 1 bar und
- Niederdruckleitungen bis 100 mbar
Hausanschlussleitungen
können mit Drücken bis 4 bar betrieben werden und bestehen
aus Stahl- oder Kunststoffrohren. Bei neuen Hauseinführungen werden
Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Übertragung von Kräften
von außen auf die Hausinstallation weitgehend verhindern.
Absperreinrichtungen
werden an den Ein- und Ausgangsleitungen der Druckregelanlagen, im
Rohrnetz als Streckenschieber und in größeren Hausanschlussleitungen
(ab Durchmesser 80 mm) eingebaut. Hausanschlüsse mit Drücken über
1 bar sind immer mit Absperreinrichtungen außerhalb der Gebäude
ausgerüstet.
Unmittelbar nach
der Mauerdurchführung des Gashausanschlusses befindet
sich die Hauptabsperreinrichtung, die die Gasversorgung des Gebäudes
oder eines Gebäudeteiles sperrt. Weitere Absperreinrichtungen sind
vor den Gaszählern (Zählerhähne) und vor den Gasgeräten
zu finden. Die Zählerhähne sperren die Gaszufuhr zu den Geräten
einer Wohnung.
Gasleitungen, auch
Armaturen sowie neuere Gaszähler und Druckregelgeräte
sind erhöht temperaturbeständig. Bei Altanlagen werden Bauteile,
die dem nicht entsprechen - vor allem Zähler und Druckregelgeräte
- nach und nach ausgewechselt.
Was ist bei Gasaustritt
zu tun?
- Sofort offenes
Feuer löschen, Zündquellen
vermeiden!
- Die Feuerwehr über
Notruf 112 und das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen! Benutzen
Sie dabei ein Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs!
- Öffnen Sie Türen und Fenster und verlassen Sie das Gebäude!
- Warnen Sie andere
Personen im Gebäude!
- Betätigen Sie keine Schalter, elektrische Geräte und Türklingeln!
- Heben Sie das
Telefon in Räumen mit Gasgeruch nicht ab!
- Störungen und Schäden
an Gasanlagen nicht selbst reparieren!
Diese dürfen nur durch Fachleute des Gasversorgungsunternehmen
oder deren Vertragsinstallationsunternehmen beseitigt werden!
- Die erforderlichen
Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im
Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt.
Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen
Situation.
Bei Gasaustritt im
Freien - nicht brennend
- Alle
Zündquellen
vermeiden:
Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden,
absolutes Rauchverbot
- Gefahrengebiet
weiträumig absperren, auch für den öffentlichen
Verkehr.
Hierbei Windrichtung beachten
- "Gasnester" beachten, die sich in Räumen, aber vor allem
in Schächten,
Kanälen und Nachbargebäuden bilden können
- Nach
Möglichkeit verhindern, dass Gas in Räume
einströmen kann
(Fenster schließen, Markisen einrollen)
Mehr Info zu Erdgas:
http://www.feuerwehr.muenchen.de/bda0pres/ba06tips/ba069ric/ba069ric.pdf
Flüssiggas
- Behälterventil
schließen
- Zündquellen
vermeiden
- Sofort offenes
Feuer löschen!
- Die Feuerwehr über
Notruf 112 und das Gasversorgungsunternehmen ist umgehend zu verständigen!
- Benutzen
Sie dabei ein Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs!
- „Gasnester" beachten,
die sich in Räumen, auch in
Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen
bilden können
- Bei starkem Gasgeruch
oder Strömungsgeräuschen
muss das betroffene Gebäude geräumt werden.
- Öffnen Sie
Türen und Fenster und verlassen Sie das Gebäude!
- Warnen
Sie andere Personen im Gebäude!
- Betätigen
Sie keine Schalter, elektrische Geräte und Türklingeln!
- Heben Sie das
Telefon in Räumen mit Gasgeruch nicht ab!
Mehr Info
zu Flüssiggas:
http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/vorbeugender_brandschutz/fluessiggas_bei_festen-maerkten.pdf
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