Integrierte Leitstellen

Welches Ziel wird mit Integrierten Leitstellen verfolgt?

In Integrierten Leitstellen sollen aus den Städten und Landkreisen, die Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst unter der einheitlichen Telefonnnummer 112 qualifiziert abgefragt und beurteilt werden. Die Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgt “aus einer Hand”. Das Gesetz zur Einführung Intgegrierter Leitstellen ist am 01.September 2002 in Kraft getreten. Der Landesfeuerwehrverband unterstützt die Initiative des Innenministeriums zur Errichtung Integrierter Leitstellen.

Was muss eine Integrierte Leitstelle können?

Mit der flächendeckenden Einrichtung Integrierter Leitstellen soll landesweit eine einheitliche Qualität für die Alarmierung und Einsatzbegleitung bei Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen geschaffen werden. Unter Beteiligung aller Interessensvertreter hat das Innenministerium Mindesstandards für Aufgaben und Organsisationen, Personalqualifikation, Technik und Kosten definiert. Der Ergebnisbericht ist unter der Homepage www.stmi.bayern.de veröffentlicht. Die Mindeststandards werden durch Verordnungen vom Innenminister festgeschrieben und sind bei Planung und Betrieb einer Integrierten Leitstelle einzuhalten. Ein zuverlässiger und effizienter Betrieb ist aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes nur möglich, wen vor allem

  • die doppelte Personalqualifikation aus den Ausbildungsgängen zum Hauptbrandmeist und Rettungsassisten gewährleistet ist. (Bis auf weiteres haben die eingeschränkten Übergangsqualifikationen Gültigkeit)
  • eine sofortige personelle Verstärkung der Leitstelle bei besonderen Schadenslagen auch zu Nachtzeiten sichergestellt ist. Wer künftig den Notruf 112 bearbeiten will, muss alle Fachbereiche gleichermaßen beherrschen.

Wer ist zuständig für Feuerwehr und Rettungsdienst?

Die Kommunen und Kreisverwaltungen haben für die Feuerwehraufgaben ebenso einen Sicherstellungsauftrag wie für den Rettungsdienst. Für die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen werden künftig Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung zuständig sein. Duch einen Beirat aus Vertretern der Feuerwehren u. Rettungsdienstes, sowie Notärzten sollen die Organe des Zweckverbandes bei Ihrer Arbeit und ihren Entscheidungen die notwendige fachliche Unterstützung erhalten. Stadträte und Kreistage müssen per Beschluss die Aufgabe der Feuerwehralarmierung auf den Zweckverband übertragen. Der Zweckverband muss für die Erfüllung der Aufgaben eine neue Satzung verabschieden. Eine Mustersatzung wird in Kürze vom Innenministerium herausgegeben.

Diese Informationen sind aus der Broschüre des Landesfeuerwehrverbandes “Notruf 112, wird sind dabei” entnommen. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an:

Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.
Pündtnerplatz 5
80803 München
Tel. 0 89 / 3 883 72 - 0
Fax 0 89 / 38 83 72 - 18
Email: geschaeftsstelle@lfv-bayern.de

Homepage: www.lfv-bayern.de