Fachbereich 4 - Vorbeugender BrandschutzSchreiben des StMI zur Alarmverfolgung durch Feuerwehren (PDF, 31,6 KB) VB in Kirchen - Gefahr eines Orgelbrands durch billige Orgeln 5. Informationstagung Dialog Brandmeldeanlagen am 13.03.2010 im Ballhaus Forum in Unterschleißheim Die CD mit den Vorträgen unser 3. und 4.Tagung „Dialog Brandmeldeanlagen“ aus dem Jahr 2006 und 2008 können Sie hier bestellen. Information zur "Nagelplattenbinderbinder"-Problematik (PDF, 378 KB) Gefahr durch Nagelplattenbinder Feuerwehrzufahrten
in Bayern In Bayern gilt die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. In dieser stehen die mindestens einzuhaltenden Maße über Flächen für die Feuerwehr auf Privatgrundstücken. Im Mai 2003 erschien die überarbeitete Ausgabe der DIN 14 090 – Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. In dieser überarbeiteten Form stehen nunmehr die dem heutigen Stand der Technik und Fahrzeugmaße entsprechenden Flächen. Bei der Anwendung der neuen DIN 14 090 bestehen aus der Sicht der Feuerwehren keine Bedenken, da die Mindestforderungen der in Bayern bauaufsichtlich eingeführten Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr damit eingehalten werden. Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung nach Bedienfehler BMZ-Aktivtrainer der Kreisbrandinspektion Ebersberg (Beta-Version) Rettungsmöglichkeiten
der bayerischen Feuerwehren über tragbare und fahrbare Leitern
- Ausarbeitung des LFV Bayern
Schließsysteme für Brandmeldeanlagen - DOM CL 1 - Schloss - TAB Bayern Stellungnahme
zu "Privatrechtlichen Vereinbarungen" Der Fachbereich 4 hat aufgrund einer Anfrage zu sog. "Privatrechtlichen Vereinbarungen" im Zusammanhang mit verwendeten Feuerwehr-Schlüsselkästen/Schlüsseldepots bei Brandmeldeanlagen Stellung genommen. Demnach sind diese nicht erforderlich, da die Verantwortung alleine beim Betreiber der Brandmeldeanlage und nicht bei der Feuerwehr liegt. Ein Merkblatt (PDF, 92 KB) für die Betreiber von Feuerwehrschlüsselkästen/Schlüsseldepots wurde ebenfalls erstellt. Musteranfrage
zur verwendeten Feuerwehr-Schließung Da die einzige Verantwortung für die Feuerwehr bei Feuerwehrschlüsselkästen/Schlüsseldepots in der Verwendung eines den Anforderungen der VdS-Richtlinie 2105 entsprechenden Schließzylinders in der Innentür besteht, sollten sich die Verantwortlichen (Schließanlagenverwalter - Landratsamt, Kreisbrandinspektion) beim Verband der Schadenverhütung darüber informieren. Mit der beiliegenden Musteranfrage an den VdS kann man eine dementsprechende Bestätigung einholen. „BRANDMELDEANLAGEN
- eine bauaufsichtliche Forderung“ In der Ausarbeitung des Fachbereiches 4 im LFV Bayern (auf Vorschlag des FB 4 im BFV Obb.), werden die Grundlagen zur Forderung einer Brandmeldeanlage beschrieben. Da es sich in den meisten Fällen um eine bauaufsichtliche Forderung (Bauordnung) handelt, ist nicht die Feuerwehr dafür verantwortlich, sondern die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde ist für den Vollzug der Bauordnungen maßgeblich verantwortlich und muss sich deshalb auch um die Erfüllung der Auflagen aus der Baugenehmigung verantwortlich kümmern. Die Feuerwehr wird hier nur zur Sicherstellung der Schutzziele nach Artikel 15 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) herangezogen. Neue
Übertragungswege für Brandmeldeanlagen nach DIN 14 675 Nach der DIN 14 675 A 3 - Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb, gibt es nun drei definierte Übertragungsmöglichkeiten für Brandmeldeanlagen an die jeweils zuständige alarmauslösende Stelle für die Feuerwehr. Eckwertpapier
zum Brandschutz in gentechnischen Anlagen Feuerwehreinsatzplan,
Feuerbeschauverordnung,
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