Ermittlungen
wegen fahrlässiger Brandstiftung nach Bedienfehler
Wie bei verschiedenen
Gelegenheiten bereits ausgeführt, ist bei einem Brand einer Anlage
oder Maschine gem. StGB (Strafgesetzbuch) wegen einer Straftat zu ermitteln.
Der Zeitungsbericht unten zeigt, dass bereits bei einem Bedienungsfehler
wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt wird.