Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung nach Bedienfehler

Wie bei verschiedenen Gelegenheiten bereits ausgeführt, ist bei einem Brand einer Anlage oder Maschine gem. StGB (Strafgesetzbuch) wegen einer Straftat zu ermitteln.
Der Zeitungsbericht unten zeigt, dass bereits bei einem Bedienungsfehler wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt wird.


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