Halten
Sie auf der Autobahn bei Unfall oder Stau immer
eine Rettungsgasse frei. Helfen Sie mit Leben zu retten.

- Bei Fahrbahnen
mit 2 Fahrstreifen in einer Richtung in der Mitte zwischen den beiden
Fahrstreifen.
- Bei Fahrbahnen
mit 3 Fahrstreifen in einer Richtung zwischen dem linken und dem mittleren
Fahrstreifen.
Sie leisten dadurch
einen wichtigen Beitrag zur raschen Hilfeleistung von Verunglückten
und zur Beseitigung von Behinderungen und damit zu Ihrem eigenen Fortkommen.
Schließen Sie die Rettungsgasse keinesfalls nachdem
die ersten Fahrzeuge vorbeigefahren sind. Nachfolgenden Fahrzeugen der
Hilfsdienste wird sonst die Anfahrt massiv erschwert.
Hierdurch kann sich z.B. eine Lebensrettung um entscheidende Minuten verzögern.
Wenn Sie an einen beginnenden Stau heranfahren, halten Sie eine
Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, damit problemloses
Rangieren auch dann möglich ist, wenn der Verkehr zum Stehen kommt.
Beachten Sie die Informationen im Verkehrsfunk.
Hierzu noch
ein Hinweis:
Sich an ein Fahrzeug mit Sonderrechten "anzuhängen", um
so leichter durch den Stau zu kommen, ist kein Kavaliersdelikt. Dieses
Verhalten kann mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro und 3 Punkten geahndet
werden. Kommt eine Gefährdung hinzu, erhöht sich das Bußgeld
nochmals.

Wir
danken für Ihr Verständnis.
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