TÜV Abnahme
von Druckgasflaschen
Schreiben der Firma SCUBA Sicherheitstechnik
Sehr geehrter Herr Bullinger,
immer wieder müssen
wir feststellen das bei der wiederkehrenden Prüfung von Druckgasflaschen
unter den Feuerwehren allgemein TÜV-Prüfung genannt durch die
Prüfbetriebe und den Sachverständigen erhebliche Fehler begangen
werden. Gerade bei Flaschen zu Inhalationszwecken mit der Kennzeichnung
Druckluft-Atemschutzgeräte und Druckluft-Tauchgeräte zulässige
Abkürzung
Druckluft-AG und Druckluft-TG wird dem Innenleben der Flaschen nicht viel
Aufmerksamkeit gewidmet. Flaschen in einem schlechteren Zustand von der
s.g.TÜV-Prüfung zurückzubekommen als diese abgegeben wurden
ist unserer Auffassung nach Verbrauchertäuschung sowie Atemphysiologisch
betrachtet bedenklich. Was wirklich unter einer TÜV-Abnahme von Atemluftflaschen
zu verstehen ist geben wir den Verantwortlichen der Feuerwehren gerne
weiter.
Beratungstelefon
08072-8286
Mit freundlichen Grüssen
Peter Schreiner
SCUBA Sicherheitstechnik
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