TÜV Abnahme von Druckgasflaschen
Schreiben der Firma SCUBA Sicherheitstechnik

Sehr geehrter Herr Bullinger,

immer wieder müssen wir feststellen das bei der wiederkehrenden Prüfung von Druckgasflaschen unter den Feuerwehren allgemein TÜV-Prüfung genannt durch die Prüfbetriebe und den Sachverständigen erhebliche Fehler begangen werden. Gerade bei Flaschen zu Inhalationszwecken mit der Kennzeichnung Druckluft-Atemschutzgeräte und Druckluft-Tauchgeräte zulässige Abkürzung
Druckluft-AG und Druckluft-TG wird dem Innenleben der Flaschen nicht viel Aufmerksamkeit gewidmet. Flaschen in einem schlechteren Zustand von der s.g.TÜV-Prüfung zurückzubekommen als diese abgegeben wurden ist unserer Auffassung nach Verbrauchertäuschung sowie Atemphysiologisch betrachtet bedenklich. Was wirklich unter einer TÜV-Abnahme von Atemluftflaschen zu verstehen ist geben wir den Verantwortlichen der Feuerwehren gerne weiter.

Beratungstelefon 08072-8286

Mit freundlichen Grüssen

Peter Schreiner

SCUBA Sicherheitstechnik
Föhrenstraße 1
83527 Haag
Tel: 08072-8286
Mobil: 0162-1978398
Fax: 08072-374649
info@scuba-sicherheitstechnik.de
www.scuba-sicherheitstechnik.de