Fachbereich 1 - AK 1 Atemschutz, Risc

Brandübungsanlage Neuburg-Schrobenhausen

Brandübungsanlage Burghausen


Risc 2009

Gruppenfoto Risc

Aufgrund der großen positiven Resonanz der letztjährigen Kursteilnehmer an unserem Spezialkurs bei Risc in Rotterdam haben wir beschlossen, 2009 wieder einen Kurs durchzuführen.

Erfahrungsbericht mit Fotos von Risc 2008


Information des GUVV zum Feuerwehrschutzanzug (PDF, 24,5 KB)


Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung - Sicherheitshinweise (PDF, 27,7 KB)


Bericht der Atemschutztagung in Freilassing vom 14.04.2007


Kennzeichnung Atemschutzflaschen

Die Kennzeichnung von ortsbeweglichen Gasflaschen ist in DIN EN 1089-3 - eine europäische Norm - geregelt. Die Kennzeichnungsfarben sind an den Gasflaschenschultern anzubringen. Die Atemschutzflaschen müssen an den Schultern danach weiß/schwarz lackiert sein (zum Vergleich: Flaschen für medizinischen Sauerstoff verfügen über weiße Flaschenschultern).

Für die Flaschenkörper wird dagegen keine konkrete Farbe vorgeschrieben; es sollen aber Farben, die zu Missdeutungen führen können, nicht verwendet werden. Vorzugsweise sollten Flaschenkörper in gelber Farbe lackiert werden. Diese können beispielsweise auch in weiß oder grau ausgeführt sein.

Quelle: Auszug aus einem Email des Bayer. Staatsministeriums des Innern an den LFV Bayern


Unfälle mit Atemschutz

Tödlicher Atemschutzunfall in Göttingen (PDF, 509 KB)
Schreiben der Firma Auer und des Innenministeriums Niedersachsen

Ermittlungsverfahren gegen Stadtbrandmeister eingestellt (PDF, 60,1 KB)
Schreiben der Staatsanwaltschaft Tübingen

Presseinfo der Berliner Feuerwehr (05.04.2004)
zu den zwei durch einen Flashover verletzten Kameraden

(PDF, 1,2 MB)

Schweiz: Sieben Feuerwehrleute bei Einsturz einer Tiefgarage getötet (PDF, 20,8 KB)

Unfall mit Atemluftflasche (PDF, 385 KB)

Sonstige Unfälle finden Sie unter Fachbereich 2


Probleme mit der Ausrüstung

Interessante Seite zur Vorbeugung von Atemschutzunfällen

Interessantes zum Thema Atemschutz / Flashover gibt es auf der Homepage www.atemschutz.org


Vorgehensweise bei Vogelgrippe

Die Feuerwehr leistet den Veterinärämtern Amtshilfe, so dass die für sie maßgebenden Vorschriften gelten, hier also die FwDV 500. Danach ist der ABC-Einsatz der Feuerwehr keine Tätigkeit im Sinne der BiostoffV (FwDV 500 Teil I Rahmenrichtlinien 1 Allgemeines Seite 5). Beim Einsammeln toter Vögel ist weder eine Untersuchung nach G 26 noch die Beratung und Untersuchung nach BiostoffV notwendig.

FwDV 500
(PDF, 2,91 MB)

Merkblatt der Kreisbrandinspektion München zum Thema Vogelgrippe
Neu überarbeitete Version vom 04.04.2006 (PDF, 188 KB)

Bei folgenden Ministerien und Institutionen
erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema:

Robert Koch Institut
Friedrich-Loeffler-Institut
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz


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